Stellungnahme der Freien Wähler zur Ablehnung des Antrags der SPD zur Änderung der Benutzungsordnung für Bürgerhäuser und der Sporthalle
Stellungnahme der Freien Wähler zur Ablehnung des Antrags der SPD zur Änderung der Benutzungsordnung für Bürgerhäuser und der Sporthalle (Sitzung der Gemeindevertretung am 11.02.2026)
Die Freien Wähler (FW) wenden sich entschieden gegen diskriminierendes, fremdenfeindliches Verhalten. Wir respektieren und achten die Gesetze und Regeln der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstützen jeden, der in seinem täglichen Leben Haltung gegen Hetze und Hass zeigt, egal ob dies von Rechten, Linken oder religiösen Fanatikern ausgeht.
Der SPD-Antrag ist nicht geeignet, den leider feststellbaren Frust und Gesinnungswandel in Teilen der Bevölkerung einzudämmen. Dazu bedarf es anderer Mittel. Die politisch Verantwortlichen sollten sich wieder mehr auf die Bedarfe der Bevölkerung konzentrieren: Zuhören, nachvollziehbare Entscheidungen treffen und gleiche Maßstäbe für alle Einwohner anlegen. Ich höre z. B. fast täglich Beschwerden über beispielsweise die Parksituation in der Mühlbergstraße vor dem Rathaus. Kurzbesuche in der Bank oder der Apotheke werden wegen fehlender Parkscheibe mit Bußgeld geahndet, andere Dauerparker ohne Scheibe offenbar geduldet. Mich macht das fassungslos, andere reagieren mit Protestwahl. Diese vermeintlich kleine Ungerechtigkeit ist nur ein Beispiel dafür, warum sich die Menschen in die Arme von Rattenfängern und Populisten treiben lassen. Dazu passt eine Umfrage des Allensbach-Instituts (Bericht in der FAZ vom 31.01.2026) mit der Überschrift „Unberechenbare Politik – Viele Bürger wünschen sich mehr Planungssicherheit von den Regierenden“. Um dieser allgemeinen Unzufriedenheit, die sich im Erstarken von bestimmten Parteien zeigt, zu begegnen, bedarf es einer besseren Politik zur Überzeugung von Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben rechtliche Bedenken gegen den dezidierten Nutzungsausschluss von bestimmten Gruppen, denn auch in Biebertal gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
In der Rechtsprechung gibt es genügend Beispiele, wo in ähnlichen Fällen zugunsten der abgewiesenen Nutzer entschieden wurde (z.B. auch in Wettenberg). Biebertal hat in § 1 der Benutzungsordnung geregelt, dass vorrangig Biebertaler Bürgerinnen und Bürger Bürgerhäuser und die Sporthalle nutzen dürfen. Der Gemeindevorstand entscheidet über Ausnahmen. Diese Ausnahmen bedürfen einer rechtssicheren, kritischen Entscheidungsfindung im Gemeindevorstand. Die Benutzungsordnung der Gemeinde Biebertal schreibt in § 2 Abs. 8 bereits jetzt Regelungen zur Überlassung von Bürgerhäusern und der Sporthalle für Veranstaltungen fest. Falls sich eine Veranstaltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder stört, ist die Überlassung ausgeschlossen
Nach unserer Auffassung ist es für die Demokratie nicht förderlich, wenn wir uns über die bestehenden Gesetze stellen. Wir sollten trotz unserer Ablehnung von rechts- oder linksextremistischem Treiben den rechtstaatlich gesicherten Gleichbehandlungsgrundsatz akzeptieren. Die Freien Wähler lehnen daher den SPD-Antrag aufgrund rechtlicher Bedenken ab.